Ab Sonntag dürfen auf Inlandsflügen Flüssigkeiten in Behältern von nicht mehr als 100 Milliliter in Handtaschen mitgeführt werden, teilte das Directorate of Aviation Security Administration (DASA) mit.
Gemäß der 5. Ausgabe des Nationalen Sicherheitsprogramms für die Zivilluftfahrt wird bei der Größe der mitzuführenden verbotenen Gegenstände zwischen ausländischen und inländischen Flugzeugen, die von inländischen Zivilflughäfen abfliegen, nicht unterschieden.
Laut einem Rundschreiben des Verteidigungsministeriums vom 16. Mai treten die Artikel 2.4 und 2.5 des Anhangs IV der 5. Ausgabe des Nationalen Zivilluftfahrtsicherheitsprogramms ab Sonntag in Kraft.
Passagiere können nun Flüssigkeiten in ihrer Handtasche mitführen:
– Der Flüssigkeitsbehälter sollte 100 ml nicht überschreiten
– Ein Passagier darf maximal 10 Behälter mit je 100 ml mitführen
– Passagiere können so viel Babynahrung und Medikamente mitnehmen, wie sie benötigen
In einem Rundschreiben des Ministeriums wurden die Flughafenbetreiber angewiesen, diese Informationen vor der Ticketausstellung an Passagiere für Inlandsflüge weiterzugeben, entsprechende Ankündigungen an Flughäfen zu machen und für die Passagiere sichtbare Hinweisschilder anzubringen.
Darüber hinaus werde die Flugleitung dies durchsetzen, ohne Passagiere zu diskriminieren, hieß es in dem Rundschreiben.
Die Einführung der neuen Regel erfolgt, nachdem mehrere südostasiatische und europäische Flughäfen im Jahr 2024 damit begonnen haben, einige Sicherheitsvorschriften für Flüssigkeiten und Gegenstände wie Laptops im Handgepäck von Flughäfen aufzuheben.
Bis Juni 2024 hat die Regierung an den meisten britischen Flughäfen die Installation neuer hochmoderner 3D-Scanner beschlossen, die detailliertere Bilder des Gepäcks liefern.
Durch die Änderungen wird die 100-ml-Flüssigkeitsregel auf zwei Liter erhöht und Passagiere müssen bei der Sicherheitskontrolle keine Elektrogeräte mehr aus ihrem Gepäck nehmen.